Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz wurde am 8. Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet. Gestützt auf Artikel 119a der Bundesverfassung handelt es sich dabei um eine umfassende Regelung dieses Rechtsbereichs.

Seit 1. Juli 2007 gilt das neue Transplantationsgesetz, welches die Transplantationsmedizin in der Schweiz umfassend regelt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde die bisherige Rechtszersplitterung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin durch eine moderne, einheitliche und umfassende Gesetzgebung ersetzt:

Änderung des Transplantationsgesetzes

Am 15. Mai 2022 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Transplantationsgesetzes abgestimmt.

Änderung Transplantationsgesetz

Organspende bleibt freiwillig

Wer seine Organe nicht spenden möchte, soll dies künftig in einem Register, auf einer Organspende-Karte oder in einer Patientenverfügung festhalten oder seinen Angehörigen mitteilen. Das neue Gesetz tritt frühestens 2024 in Kraft.