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Seit 1. Juli 2007 gilt das neue Transplantationsgesetz, welches die Transplantationsmedizin in der Schweiz umfassend regelt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde die bisherige Rechtszersplitterung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin durch eine moderne, einheitliche und umfassende Gesetzgebung ersetzt.